Preise

Preise für vollstationäre Pflege

Unter vollstationärer Pflege versteht man einen dauerhaften Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung. Berechnet wird hier jeweils ein kompletter Kalendarmonat mit durchschnittlich 30,42 Tagen. Zu Unterscheiden ist hier zwischen Privatzahlern und Pflichtversicherten die nicht direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Beide Versicherungsgruppen zahlen unter dem Strich exakt dasselbe, werden aber Unterschiedlich abgerechnet. Daher gilt:

  • für Privatversicherte gilt die Spalte “monatliches Entgelt” – Der Pflegekassenanteil und der Leistungszuschuß muss direkt bei der Kasse oder bzw. Beihilfestelle)
  • für Pflichtversicherte  gilt die Spalte “Eigenleistung” abzgl. des Leistungszuschlags
  • Pflegebedürftige Menschen, die in vollstationären Pflegeeinrichtungen leben, erhalten seit 1. Januar 2022 einen “Leistungszuschlag” auf die Kosten deer Pflege und der Ausbildungsvergütung. Je länger Pflegebedürftige in Pflegeheimen leben, desto höher ist der Zuschuss. Der Zuschuss wird von der Pflegekasse direkt an das Pflegeheim gezahlt. Bitten entnehmen Sie Ihren Vorschuß aus der Tabelle und ziehen sie diesen vom Eigenanteil ab. Das ergibt letztendlich den Eigenanteil.
  • Beihilfeberechtigte beraten wir gerne in einem persönlichem Gespräch, da hier die Zuschüsse prozentual schwanken können

 

Pflegegrad 1 2 3 4 5
Pflegesatz (mtl.) 1.383,20 € 1.973,35 € 2.465,24 € 2.978,12 € 3.208,096 €
Unterkunft (mtl.) 430,75 € 430,75 € 430,75 € 430,75 € 430,75 €
Investitionskosten (mtl.) 414,32 € 414,32 € 414,32 € 414,32 € 414,32 €
Verpflegung (mtl.) 393,03 € 393,03 € 393,03 € 393,03 € 393,03 €
Ausbildungsumlage (mtl.) 55,97 € 55,97 € 55,97 € 55,97 € 55,97 €
monatliches Entgelt  2.677,26 € 3.267,41 € 3759,30 € 4.272,18 € 4.502,16 €
abzgl. Anteil der
Pflegeversicherung
-125,00 € -770,00 € -1.262,00  € -1775,00  € -2005,00   €
Eigenleistung: 2.552,26€ 2.497,41 € 2.497,30 € 2.497,18 € 2.497,16 €

 

!!Von der Eigenleistung wird nun der Leistungszuschuss der Pflegekasse abgezogen!!

 

Preisbeispiele

Anhand von 4 Preisbeispielen, möchten wir Ihnen die Kalkulation des endgültigen Preises erleichtern.

Die Preise sind gültig ab dem 01.09.2022 (Änderungen vorbehalten)

 

Kurzzeitpflege (ab 01.01.2022)

Man spricht von Kurzzeitpflege, wenn eine pflegebedürftige Person für eine begrenzte Zeit einer vollstationären Pflege bedarf. Häufig ist das nach einem Krankenhausaufenthalt der Fall oder wenn die häusliche Pflege für eine bestimmte Zeit ausgesetzt werden muss oder soll. Die Pflegekasse übernimmt dabei die reinen Pflegekosten bis zu einem Kappungsbetrag von € 1.774.  Voraussetzung dafür ist eine Einstufung in die Pflegegrade 2 bis 5!  Der zu zahlende Eigenanteil ergibt sich aus den täglichen Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investkosten. Preisbeispiel können wir Ihnen gerne erstellen. 

Übrigens: Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege können unter Umständen kombiniert werden.

Verhinderungspflege

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung dafür ist eine Einstufung in den Pflegegrad 2 bis 5. Die Pflegeversicherung übernimmt dabei die Kosten des Pflegesatzes bis maximal € 1.612 und für 6 Wochen.  Der zu zahlende Eigenanteil ergibt sich aus den täglichen Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investkosten. Preisbeispiel können wir Ihnen gerne erstellen.

Was tun, wenn die Rente für den Eigenanteil nicht reicht?

Unsere Einrichtung hat auch einen Versorgungsvertrag mit dem Kreis Segeberg  der solche Fälle berücksichtigt. Hier können diverse Versorungsleistungen beantragt werden.  Auch hier ist die Voraussetzung ein gültiger Pflegegrad (2 bis 5)  der Pflegeversicherung. Auch Bewohner aus anderen Bundesländern haben einen Anspruch auf Sozialleistungen im Pflegeheim.  Allerdings unterstützt das Sozialamt keine Zuschlagszahlungen von Einzelzimmern. Diese Zuschläge sind immer eine Privatleistung.

Wir unterstützen Sie gerne bei dem Beantragungsprozess.